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Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 13.03.2018, 16:01
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

ich habe eine Mandantin nach einem Verkauf einer Eigentumswohnung beraten und vertreten.
Es gab Streit darüber, ob das DG über der Wohnung im 1. Stock Gemeinschaftseigentum ist oder zur OG-Wohnung gehört.

Dann gab es Streit, ob der Keller unter der Doppelgarage im Gemeinschaftseigentum steht oder zur EG-Wohnung gehört.

Das Verfahren wurde außergerichtlich betrieben und jetzt stellt sich die Frage, welchen Gegenstandswert ich für die beiden Fragen ansetzen kann... ich habe hier keinerlei Erfahrung.

Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen?
Der Kaufpreis der Wohnung betrug 400.000,- EUR.

Herzlichen Dank schon mal.
Schachterlteufel

Re: Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 13.03.2018, 17:08
von Anahid
Der Kaufpreis der Wohnung dürfte hier nicht in Frage kommen als Streitwert. Sind die beiden Streitgegenstände (DG und Keller) im Kaufvertrag aufgeführt und Teil des Kaufvertrags?

Re: Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 13.03.2018, 18:16
von schachterlteufel
DG und Keller wurden nicht explicit erwähnt.

Aber: es wurde die Wohneinheit 2 verkauft und aus der Teilungserklärung ergibt sich, dass

- das DG zu der Wohnung im OG gehört
- Räume, die in der Teilungserklärung nicht verzeichnet sind, automatisch zum Gemeinschaftseigentum gehören... (der Keller unter der Garage erscheint in der Teilungserklärung nicht, da er im Genehmigungsplan nicht verzeichnet war... :-(...

Der komplette Kaufpreis kann nicht Gegenstandswert sein, der Meinung bin ich auch - ich weiß allerdings nicht, welchen Anteil ich ansetzen kann/soll :kopfkratz

Re: Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 14.03.2018, 09:54
von Anahid
Welche Wohnung ist die Wohneinheit 2. Die im OG?

Re: Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 14.03.2018, 11:00
von schachterlteufel
Ja, WE 2 ist im OG, WE 1 im EG und in der TEilungserklärung ist im Schnitt im DG auch eine 2 eingetragen....
Die WEG besteht nur aus 1 + 2.

Re: Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 14.03.2018, 11:26
von Anahid
Im KV ist doch bestimmt eine Quadratmeterzahl angegeben. Ich würde jetzt den Kaufpreis durch diese Quadratmeter teilen, um einen Quadratmeterpreis zu erhalten. Da es sich bei dem DG und Keller nicht um "Wohn"flächen handelt, würde ich dann bei dem Quadratmeterpreis noch einen Abschlag vornehmen (wahrscheinlich würde ich die Hälfte ansetzen) und dann diesen Betrag mit den Quadratmetern des im Streit stehenden Kellers und des DG´s multiplizieren. Letzten Endes bleibt Dir nur eine Schätzung. Aber ich denke, das ist eine Möglichkeit, die Schätzung zu begründen.

Re: Gegenstandswert bei Streit nach Immobilienverkauf

Verfasst: 14.03.2018, 14:54
von schachterlteufel
Danke!!!