Gebühren bei Wiedereinsetzung + Aufschub Vollstreckung
Verfasst: 13.03.2018, 14:23
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Wir haben letztes Jahr gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Jetzt erging allerdings ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße über 40,00 €, da unser Einspruch scheinbar auf dem Postwege verloren gegangen ist. Wir haben nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufschub der Vollstreckung beantragt. Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
Für den Einspruch und die Akteneinsicht:
Grundgebühr 5100
Verfahrensgebühr 5103
Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. Aufschub der Vollstreckung:
Verfahrensgebühr 5109
Verfahrensgebühr 5116
Auslagen
MwSt.
Ich hatte so einen Fall bislang leider noch nicht. Ist meine Abrechnung so korrekt oder würdet ihr anders abrechnen? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
ich habe folgenden Fall:
Wir haben letztes Jahr gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Jetzt erging allerdings ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße über 40,00 €, da unser Einspruch scheinbar auf dem Postwege verloren gegangen ist. Wir haben nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufschub der Vollstreckung beantragt. Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
Für den Einspruch und die Akteneinsicht:
Grundgebühr 5100
Verfahrensgebühr 5103
Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. Aufschub der Vollstreckung:
Verfahrensgebühr 5109
Verfahrensgebühr 5116
Auslagen
MwSt.
Ich hatte so einen Fall bislang leider noch nicht. Ist meine Abrechnung so korrekt oder würdet ihr anders abrechnen? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!