Kostenfestsetzung und Prüfung Kostennote TV
Verfasst: 13.03.2018, 12:56
Hallo Ihr Lieben!
mir liegt eine Kostennote von einem Terminsvertreter vor.
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mit sowas überhaupt keine Erfahrungen gemacht habe und das völliges Neuland für mich ist.
Vereinbart wurden die Gebührenteilung aller erstattungsfähigen Gebühren.
Abgerechnet wurden:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
Postentgelte
0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
1,0 Einigungsgebühr 1003
Postentgelte
Ist die Kostennote so in Ordnung? Also mit 2 x Post und 2 x Verfahrensgebühr.
Da wir den TV im Auftrag unserer Mandanten beauftragt haben, kann ich die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren mit festsetzen lassen?! Oder?! Wie müsste dann der Antrag aussehen?
Können wir unserer Mandantschaft gegenüber auch eine Terminsgebühr + Einigungsgebühr abrechnen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
LG
mir liegt eine Kostennote von einem Terminsvertreter vor.
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mit sowas überhaupt keine Erfahrungen gemacht habe und das völliges Neuland für mich ist.
Vereinbart wurden die Gebührenteilung aller erstattungsfähigen Gebühren.
Abgerechnet wurden:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
Postentgelte
0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
1,0 Einigungsgebühr 1003
Postentgelte
Ist die Kostennote so in Ordnung? Also mit 2 x Post und 2 x Verfahrensgebühr.
Da wir den TV im Auftrag unserer Mandanten beauftragt haben, kann ich die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren mit festsetzen lassen?! Oder?! Wie müsste dann der Antrag aussehen?
Können wir unserer Mandantschaft gegenüber auch eine Terminsgebühr + Einigungsgebühr abrechnen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
LG