Abrechnung Familiensache mit verschiedenen Werten
Verfasst: 13.03.2018, 11:47
Hallo zusammen, ich stehe gerade auf dem Schlauch und bräuchte dringend Hilfe
Folgender Sachverhalt:
Am 23.01.2013 wurde erstmals ein Antrag auf Auskunft und Zahlung von nachehelichen Unterhalt gestellt.
Dann wurde am 16.03.2016 ein Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt mit höheren Beträgen.
Dann wurde nochmals am 27.06.2017 ein Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt mit wieder geringeren Beträgen.
Es wurde im Termin vom 05.03.2018 ein Vergleich geschlossen. Der Beschluss über die Verfahrenswerte lautet wie folgt: bis zum 15.03.2016 auf 23.469,96 € / vom 16.03.2016 bis 26.06.2017 auf 50.859 € / ab dem 27.06.2017 auf 32.628 €.
Was muss bzw. kann ich hier nun abrechnen?
Und welches RVG ist zur Anwendung zu bringen? Muss ich für alle Gebühren das RVG 2007 ansetzen, weil ja der 1. Antrag darunter fällt oder wechselt die Anwendung im Verfahren auch auf das RVG 2013?
Ich bin gerade etwas ratlos? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
Toni96
Folgender Sachverhalt:
Am 23.01.2013 wurde erstmals ein Antrag auf Auskunft und Zahlung von nachehelichen Unterhalt gestellt.
Dann wurde am 16.03.2016 ein Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt mit höheren Beträgen.
Dann wurde nochmals am 27.06.2017 ein Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt mit wieder geringeren Beträgen.
Es wurde im Termin vom 05.03.2018 ein Vergleich geschlossen. Der Beschluss über die Verfahrenswerte lautet wie folgt: bis zum 15.03.2016 auf 23.469,96 € / vom 16.03.2016 bis 26.06.2017 auf 50.859 € / ab dem 27.06.2017 auf 32.628 €.
Was muss bzw. kann ich hier nun abrechnen?
Und welches RVG ist zur Anwendung zu bringen? Muss ich für alle Gebühren das RVG 2007 ansetzen, weil ja der 1. Antrag darunter fällt oder wechselt die Anwendung im Verfahren auch auf das RVG 2013?
Ich bin gerade etwas ratlos? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
Toni96