Abrechnung Familienrecht
Verfasst: 08.03.2018, 11:09
Hallo ihr Lieben,
ich habe in meiner Akte einen Antrag auf Abänderung Kindesunterhalt und einsteilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (also beide Anträge in einem Antrag).
Kann mir jemand sagen, ob ich hier zwei Abrechnungen vornehmen kann oder alles in einer Kostennote berechne?
Liebe Grüße
Baffi
ich habe in meiner Akte einen Antrag auf Abänderung Kindesunterhalt und einsteilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (also beide Anträge in einem Antrag).
Kann mir jemand sagen, ob ich hier zwei Abrechnungen vornehmen kann oder alles in einer Kostennote berechne?
Liebe Grüße
Baffi