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Abrechnung Familienrecht

Verfasst: 08.03.2018, 11:09
von Baffi
Hallo ihr Lieben,

ich habe in meiner Akte einen Antrag auf Abänderung Kindesunterhalt und einsteilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (also beide Anträge in einem Antrag).

Kann mir jemand sagen, ob ich hier zwei Abrechnungen vornehmen kann oder alles in einer Kostennote berechne?

Liebe Grüße

Baffi :thx

Re: Abrechnung Familienrecht

Verfasst: 08.03.2018, 11:24
von Anahid
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV stellt keine besondere Angelegenheit dar, solange über den Einstellungsantrag keine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ohne diese bildet der Antrag mit der Hauptsache eine gebührenrechtliche Angelegenheit.

Re: Abrechnung Familienrecht

Verfasst: 08.03.2018, 11:29
von Baffi
Vielen Dank. Kann ich das auch irgendwo Paragraphentechnisch nachlesen, damit ich das auch entsprechend nachweisen kann?

Re: Abrechnung Familienrecht

Verfasst: 08.03.2018, 11:40
von Adora Belle
Ziffer 3328 VV RVG

Re: Abrechnung Familienrecht

Verfasst: 08.03.2018, 11:58
von Baffi
Prima Dankeschön