Festsetzung von Fahrtkosten
Verfasst: 07.03.2018, 09:46
Guten Morgen,
in einer familienrechtlichen Sache habe ich die Fahrtkosten zum VHT mit festsetzen lassen. Der Mandant wohnt in A, die Antragsgegnerin in B und das zuständige Gericht ist ebenfalls in B. Die Antragsgegnerin hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Gericht in B gestellt. Es wurde dort verhandelt. Das persönliche Erscheinen des Mandanten wurde angeordnet.
Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt, Kosten trägt Antragsgegnerin. Habe nunmehr KFA gestellt und die Fahrtkosten sowohl für Mandanten als auch für Anwalt festsetzen lassen. Die Gegenseite moniert die Fahrtkosten fürn Anwalt und trägt vor, dass der Mandant einen Anwalt am Gerichtsbezirk hätte beauftragen können, dann wären die Fahrtkosten nicht zu so hoch gewesen (waren 840 km hin und zurück).
Der Mandant wohnt jedoch am Sitz des Anwalts. Hat die Gegenseite mit Ihren Einwendungen recht? Muss ich hier die Fahrtkosten korrigieren?
in einer familienrechtlichen Sache habe ich die Fahrtkosten zum VHT mit festsetzen lassen. Der Mandant wohnt in A, die Antragsgegnerin in B und das zuständige Gericht ist ebenfalls in B. Die Antragsgegnerin hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Gericht in B gestellt. Es wurde dort verhandelt. Das persönliche Erscheinen des Mandanten wurde angeordnet.
Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt, Kosten trägt Antragsgegnerin. Habe nunmehr KFA gestellt und die Fahrtkosten sowohl für Mandanten als auch für Anwalt festsetzen lassen. Die Gegenseite moniert die Fahrtkosten fürn Anwalt und trägt vor, dass der Mandant einen Anwalt am Gerichtsbezirk hätte beauftragen können, dann wären die Fahrtkosten nicht zu so hoch gewesen (waren 840 km hin und zurück).
Der Mandant wohnt jedoch am Sitz des Anwalts. Hat die Gegenseite mit Ihren Einwendungen recht? Muss ich hier die Fahrtkosten korrigieren?