Mahnverfahren + streitiges Verfahren Kostenfestetzungsantrag
Verfasst: 06.03.2018, 12:58
Hallo liebe Kollegen, ich stehe gerade bisschen aufm Schlauch.
Alsoooo
Frühere Mandantin zahlte unsere Rechnungen nicht.
Wir stellten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
Sie legte durch ihre neue Anwältin Widerspruch ein.
-> streitiges Verfahren.
-> Anspruchsbegründung durch uns
-> im schriftlichen Vorverfahren erkannte sie die Ansprüche in vollem Umfang an
-> Anerkenntnisurteil wie folgt:
1. Beklagte wird verurteilt, ...€ nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen.
2. Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Mahnverfahrens an die Klägerin zu zahlen.
3. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
So mein Kostenfestsetzer sah so aus:
1,3 Verfahrensgebühr
Postpauschale
MwSt
Kostenfestsetzungsbeschluss erging so wie ich beantragt hatte.
Jedoch legt die Gegenseite Erinnerung mit folgender Begründung ein:
Es hätte eine Anrechnung der 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV auf die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 erfolgen müssen. Mithin hätte nur eine 0,3 Verfahrensgebühr noch festgesetzt werden können. Dies sind bei einem Gegenstandswert von 2000 EUR zzgl. Umsatzsteuer ... EUR, die abzuziehen sind, da die Mahnverfahrenskosten bereits ausgeurteilt wurden. Siehe Anerkenntnisurteil unter Nr 2. "Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Mahnverfahrens an die Klägerin zu zahlen."
Sorry, aber gehts nur mir so? Ich verstehe nicht was sie meint... Wir haben 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme.
Hilfeeeee
Danke im Voraus.
Alsoooo
Frühere Mandantin zahlte unsere Rechnungen nicht.
Wir stellten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
Sie legte durch ihre neue Anwältin Widerspruch ein.
-> streitiges Verfahren.
-> Anspruchsbegründung durch uns
-> im schriftlichen Vorverfahren erkannte sie die Ansprüche in vollem Umfang an
-> Anerkenntnisurteil wie folgt:
1. Beklagte wird verurteilt, ...€ nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen.
2. Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Mahnverfahrens an die Klägerin zu zahlen.
3. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
So mein Kostenfestsetzer sah so aus:
1,3 Verfahrensgebühr
Postpauschale
MwSt
Kostenfestsetzungsbeschluss erging so wie ich beantragt hatte.
Jedoch legt die Gegenseite Erinnerung mit folgender Begründung ein:
Es hätte eine Anrechnung der 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV auf die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 erfolgen müssen. Mithin hätte nur eine 0,3 Verfahrensgebühr noch festgesetzt werden können. Dies sind bei einem Gegenstandswert von 2000 EUR zzgl. Umsatzsteuer ... EUR, die abzuziehen sind, da die Mahnverfahrenskosten bereits ausgeurteilt wurden. Siehe Anerkenntnisurteil unter Nr 2. "Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Mahnverfahrens an die Klägerin zu zahlen."
Sorry, aber gehts nur mir so? Ich verstehe nicht was sie meint... Wir haben 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme.
Hilfeeeee
Danke im Voraus.