Gegenstandswert sofortige Beschwerde gegen ablehnten Arrest
Verfasst: 22.02.2018, 11:47
Liebe Kollegen,
ich recherchiere gerade rum und find nicht so wirklich was was mir hilft.
Wir haben bei Gericht Arrest gegen den Beklagten beantragt welcher vom Gericht Abgelehnt wurde.
Streitwert dort wurde auf 1/3 des ursprünglichen Streitwert festgelegtgt. (ursprünglich 12.000,00 €, für Arrest 4.000,00 €)
Nun haben wir gegen den Beschluss des Gericht sofortige Beschwerde eingelegt und ich soll nun die Vergütungsberechnung für die sofortige Beschwerde gegen die RSV abrechnen.
Hab dort die 0,5 aus 3500 VV RVG gefunden, so weit so gut.
Nur aus welchen Gegenstandswert wird das berechnet?
Hab gelesen aus der Differenz der Werte?
also 12.00,00 € - 4.000,00 €= 8.000,00 €?
Bitte um Hilfe
ich recherchiere gerade rum und find nicht so wirklich was was mir hilft.
Wir haben bei Gericht Arrest gegen den Beklagten beantragt welcher vom Gericht Abgelehnt wurde.
Streitwert dort wurde auf 1/3 des ursprünglichen Streitwert festgelegtgt. (ursprünglich 12.000,00 €, für Arrest 4.000,00 €)
Nun haben wir gegen den Beschluss des Gericht sofortige Beschwerde eingelegt und ich soll nun die Vergütungsberechnung für die sofortige Beschwerde gegen die RSV abrechnen.
Hab dort die 0,5 aus 3500 VV RVG gefunden, so weit so gut.
Nur aus welchen Gegenstandswert wird das berechnet?
Hab gelesen aus der Differenz der Werte?
also 12.00,00 € - 4.000,00 €= 8.000,00 €?
Bitte um Hilfe