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Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 21.02.2018, 17:28
von Jenine98
Hallo ich hab mal kurz ne Frage weil ich hierzu iwie nichts gefunden habe.

Wir haben eine Fluggeselschaft wg. Flugverspätung verklagt. Der Termin zur HV wurde durch einen Beschluss aufgehoben, da dass Insolvenzverfahren des Beklagten eröffnet wurde. Meine Fragen ist jetzt ob ich nur die Verfahrensgebühr bekommen oder auch die Terminsgebühr, da der Termin nur 5 Tage vor der HV aufgehoben wurde.

Des Weiteren hatten wir schon einen Korra beauftragt, bekommt der auch was???

Danke :) !!!

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 21.02.2018, 17:30
von Anahid
Da Du in der Ausbildung bist: Was ist denn die Voraussetzung einer Terminsgebühr (TG)?

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 21.02.2018, 17:32
von Jenine98
Das ein Termin statt gefunden hat.. aber es gibt auch Ausnhamen z.B. Anerkenntnis u.s.w.

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 21.02.2018, 17:35
von Anahid
Das ein Termin stattgefunden hat, ist nicht die Voraussetzung für den Anfall einer TG. Vorbemerkung 3 Nr. 3 RVG sagt ganz klar, dass Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Termin "wahrgenommen" hat, er also bei einem Termin anwesend war.

Und richtig, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen stehen hinter Nr. 3104 VV RVG. Wo in diesen Ausnahmen steht, dass die TG anfällt, wenn der Termin aufgehoben wurde?

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 21.02.2018, 17:37
von Jenine98
Nirgends, danke für die schnelle Antwort!

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 21.02.2018, 17:38
von Anahid
War keine Antwort. Hast Du Dir selbst erarbeitet. ;)

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 22.02.2018, 10:08
von Manuel
Ganz schön streng hier. :roll:

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 22.02.2018, 10:51
von Anahid
Was bitte war denn da streng? :augenreib

Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. :ka Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv. ;)

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 22.02.2018, 11:48
von SiBa
Anahid hat geschrieben:Was bitte war denn da streng? :augenreib

Ich persönlich halte es grundsätzlich für sinnvoller, Lösungen mit Auszubildenden zu erarbeiten, als Ihnen einfach eine Antwort hinzuknallen. Schließlich sollen sie ja auch lernen, wo sie etwas nachlesen können. Aber als streng würde ich das nicht unbedingt erachten. :ka Aber Empfindungen sind ja bekannterweise subjektiv. ;)
:good

Re: Beendigung Verfahren wg. Eröffnung Insolvenzverfahren

Verfasst: 22.02.2018, 13:30
von Manuel
Alles gut. Ist doch richtig.