Hallo
meine Frage passt hier gut rein. Ich habe Probleme mit einer Streitwertberechnung. Es geht um ein Verfahren vor dem
Landgericht. Kläger ist der GF unserer Mandantin, der auf Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses klagt. Als Streitwert hat der Kläger das dreifache Jahresentgelt (§ 42 Abs. 1 S. 1 GKG), aber reduziert auf 3 Monate, weil die Restvertragslaufzeit kürzer gewesen wäre als der Zeitraum, der bei dem Regelstreitwert anzunehmen wäre, angenommen. Also statt dem dreifachen Jahresentgelt, hat man hier das dreimonatige Gehalt als Streitwert angegeben. Das Gericht hat es dann
vorläufig so festgesetzt.
Mehr als die Klage, Verfügung schriftliches Vorverfahren, vorläufiger Streitwertbeschluss und unsere Verteidigungsanzeige ist hier bisher nicht passiert. Die Parteien wollen nun einen Vergleich abschließen, in den noch viele verschiedene Dinge mit einfließen soll. Unter anderem soll unsere Mandantin die Kosten des Rechtsstreits (Gerichtskosten, gerichtliche und außergerichtliche RA-Kosten, Kosten des Vergleichs) tragen. Diesen Betrag müssen wir nun ausrechnen.
Folgende Punkte sollen im Vergleich geregelt werden:
1. Beendigungsdatum Anstellungsverhältnis --> rechtshängig; Streitwert wie oben genannt (ggf. mit 20%-igem Abschlag)
2. Restliche Vergütung für die letzten 3 Monate (beziffert) --> ich meine, dass das zu Ziff. 1 gehört und daher den Streitwert nicht erhöht, weil sich das doch logischerweise sowieso mit der Beendigung so erledigen würde oder?
3. Variable Vergütung für das letzte Jahr (beziffert) --> auch hier meine ich, dass das zu Ziff. 1 gehört
4. Entschädigung für unterbliebene Zur-Verfügung-Stellung eines Dienstwagens (beziffert) --> Vergleichsmehrwert (in Höhe des bezifferten Betrages)
5. Erhobene Vorwürfe sollen fallen gelassen werden; GF soll Entlastung für seine Tätigkeit als GF erteilt werden; Verzicht auf sämtliche gegenwärtigen und künftigen, bekannten und unbekannten Ansprüche aus der GF-Tätigkeit --> hier bin ich überfragt
6. Erteilung Endzeugnis --> Vergleichsmehrwert; 1 Bruttomonatsgehalt
7. Einigung über kein Wettbewerbsverbot --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
8. Alle Ansprüche mit Vergleich erledigt --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
9. Erstattung Kosten des vormaligen RA der Gegenseite (beziffert) --> Vergleichsmehrwert
10. Kostentragungsregelung --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
11. Salvatorische Klausel --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
12. Rechtsstreit erledigt --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
Folgende Fragen habe ich mir hier gestellt:
1. Müsste hier nicht auch noch ein Abschlag von 20% auf den vorläufig festgesetzten Streitwert vorgenommen werden, weil es sich um eine positive Feststellungsklage handelt?
2. Welcher der im Vergleich genannten Punkte beeinflusst den Streitwert, also was davon bildet den Vergleichsmehrwert? Vor allem Ziffer 5 bereitet mir Probleme.
3. Wenn es hier einen Vergleichsmehrwert gibt, dann müsste das Gericht doch noch eine 0,25 Gebühr nach Nr. 1900 VV GKG abrechnen oder?
4. Woher soll ich eigentlich wissen, was genau die Gegenseite außergerichtlich abgerechnet hat?! Das sollte ich doch vorher erfragen, bevor ich so eine Kostentragungsregelung treffe oder?
Man sollte sich doch generell erstmal die Beträge durchgeben, bevor man den Vergleich abschließt, sonst riskiert man doch noch einen Steit wegen der Kosten... Wie macht man das denn sonst so?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.