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Rechtsanwaltsgebühren Bundesfinanzhof

Verfasst: 21.02.2018, 10:17
von mona87
Hallo zusammen,

ich soll für unsere zwei Mandanten (Eheleute) ein Prozesskostenrisiko ausrechnen. Wir haben in erster Instanz vor dem Finanzgericht verloren. Revision wurde nicht zugelassen. Ich soll nun für die NZB und das Revisionsverfahren die RA-Kosten berechnen. Die Höhe der GK habe ich bereits herausgefunden. Wir haben leider nicht sooft finanzgerichtliche Verfahren bei uns in der Kanzlei, deswegen ist das für mich etwas schwierig und der Enders verwirrt mich etwas. Ich bin am verzweifeln.

Mein Vorschlag:

NZB
1,6 Verfahrensgebühr 3506 VV RVG
0,3 Erhöhungsgebühr 1008 VV RVG
1,2 Terminsgebühr 3517 VV RVG
Auslagen usw.

Revisionsverfahren
1,6 Verfahrensgebühr 3206 VV RVG
0,3 Erhöhungsgebühr 1008 VV RVG
abzügl. 1,9 Verfahrensgebühr NZB 3506, 1008 VV RVG
1,5 Terminsgebühr 3210 VV RVG
0,3 Zusatzgebühr für besonders
umfangreiche Beweisaufnahmen 1010 VV RVG
Post- und Telekompauschale 7002 VV RVG
zusätzlich könnte noch
folgende Gebühr entstehen
1,3 Erledigungs- o. Einigungsgebühr 1002, 1004 VV RVG


Ist das so korrekt?

Re: Rechtsanwaltsgebühren Bundesfinanzhof

Verfasst: 21.02.2018, 10:34
von Anahid
Du müsstest bitte zunächst Dein Profil um Deinen Beruf erweitern, da Dir sonst keiner antworten darf (s. Forenregeln). Ist ggf. bei der Umstellung des Forums "abhanden" gekommen. ;)

Re: Rechtsanwaltsgebühren Bundesfinanzhof

Verfasst: 21.02.2018, 10:40
von mona87
erledigt. Danke für den Hinweis!

Re: Rechtsanwaltsgebühren Bundesfinanzhof

Verfasst: 21.02.2018, 13:28
von Anahid
Fein :) Dann darf ich jetzt mitteilen, dass ich an Deiner Rechnung nichts auszusetzen habe. Wobei ich mich frage, warum Du von Vorneherein bei der Ermittlung voraussichtlicher Rechtsanwaltskosten von dem Anfall einer Gebühr nach Nr. 1010 VV RVG ausgehst? :kopfkratz

Re: Rechtsanwaltsgebühren Bundesfinanzhof

Verfasst: 21.02.2018, 13:39
von mona87
ja stimmt, da müsste stehen, dass die Gebühr evtl. anfallen kann wie bei der Erledigungsgebühr.