richtige Abrechnung Verwaltungs-/Eilverfahren?
Verfasst: 14.02.2018, 11:11
Hallo zusammen.
Ich komme in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit nicht weiter.
Wir haben für unsere Mandanten Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung erhoben und gleichzeitig gegenüber der Behörde beantragt, die sofortige Vollziehung der Genehmigung auszusetzen, hilfsweise die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
Über den Widerspruch wurde bislang noch nicht entschieden, jedoch unser Antrag bzgl. der Aussetzung der Vollziehung / Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde abgelehnt.
Daher haben wir nunmehr beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.
Wie kann ich in dieser Sache nun abrechnen? Kann ich für den Widerspruch und den Antrag gegenüber der Behörde zwei gesonderte Gebühren nehmen? Wenn ja, gibt es für beides eine Geschäftsgebühr und muss dort ggf. eine Anrechnung erfolgen?
Für das gerichtliche Verfahren würde ich eine Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG abrechnen. Nur weiß ich nicht, ob hier ggf. eine Anrechnung erfolgen muss, und wenn ja, von welcher Gebühr?
Als Streitwert hat mein Chef in beiden Verfahren 20.000,00 € angegeben.
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank im Voraus jedenfalls...
FeldKiel
Ich komme in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit nicht weiter.
Wir haben für unsere Mandanten Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung erhoben und gleichzeitig gegenüber der Behörde beantragt, die sofortige Vollziehung der Genehmigung auszusetzen, hilfsweise die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
Über den Widerspruch wurde bislang noch nicht entschieden, jedoch unser Antrag bzgl. der Aussetzung der Vollziehung / Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde abgelehnt.
Daher haben wir nunmehr beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.
Wie kann ich in dieser Sache nun abrechnen? Kann ich für den Widerspruch und den Antrag gegenüber der Behörde zwei gesonderte Gebühren nehmen? Wenn ja, gibt es für beides eine Geschäftsgebühr und muss dort ggf. eine Anrechnung erfolgen?
Für das gerichtliche Verfahren würde ich eine Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG abrechnen. Nur weiß ich nicht, ob hier ggf. eine Anrechnung erfolgen muss, und wenn ja, von welcher Gebühr?
Als Streitwert hat mein Chef in beiden Verfahren 20.000,00 € angegeben.
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank im Voraus jedenfalls...
FeldKiel