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Sozialagerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.01.2018, 10:23
von Maya82
Hallo kann mir einer sagen wie ich ein sozialgerichtliches Verfahren abrechne? Gibt es da etwas zu beachten? Lieben Dank

Re: Sozialagerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.01.2018, 10:44
von Adora Belle
Rahmengebühren aus Teil 3.

Re: Sozialagerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.01.2018, 10:46
von Maya82
Das heisst was? Ich muss sonst nie abrechnen deshalb bin ich ziemlich raus

Re: Sozialgerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.01.2018, 10:52
von Adora Belle
Das heisst es entstehen Verfahrensgebühr 3102 und gegebenenfalls Terminsgebühr 3106 und gegebenenfalls Einigungs/Erledigungsgebühr 1005. Vorausgesetzt, es ist nach Betragsrahmen abzurechnen. Wie wäre es denn, wenn Du erstmal ein paar Informationen lieferst? Bisher kann man mit Deiner Frage nicht viel anfangen.

Re: Sozialagerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.01.2018, 11:04
von Maya82
Es erging Bescheid über die Festsetzung der Winterbeschäftigungsumlage gegen den Mandanten, Widerspruch erhoben, Sozialgericht mit einbezogen, Rechtsstreit dann für erledigt erklärt, Beide Seiten haben Kostenaufhebung zugestimmt.

Re: Sozialagerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.01.2018, 11:39
von Adora Belle
Das heisst der Mandant ist kein Sozialversicherter, sondern Arbeitgeber? Dann entstehen keine Rahmengebühren, sondern ganz normale Wertgebühren, §3 Abs.1 RVG. Also dieselben Gebührenziffern wie im Zivilverfahren.