Re: Kostenfestsetzung, Untervollmacht
Verfasst: 16.01.2018, 08:20
vielen Dank Euch.
Dann passt die Rechnung von dem Rechtsanwalt mit der zweiten PTE.
Solang die Rechnungen also stimmen müsste ich ja dann nichts veranlassen.
Kann mir dann wohl egal sein ob er nur Rechnungen einreicht oder einen vernünftigen Kostenausgleichsantrag.
Dann passt die Rechnung von dem Rechtsanwalt mit der zweiten PTE.
Solang die Rechnungen also stimmen müsste ich ja dann nichts veranlassen.
Kann mir dann wohl egal sein ob er nur Rechnungen einreicht oder einen vernünftigen Kostenausgleichsantrag.