Mahnverfahren - streitiges Verfahren
Verfasst: 11.01.2018, 11:07
Ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Mahnbescheid gegen Frau A und gegen Herrn B als Gesamtschuldner. Hauptforderung 3.137,73 €.
Einzahlung GK für Mahnbescheid 63,50 €.
Gegen Frau A ergeht ein Vollstreckungsbescheid. In dem Vollstreckungsbescheid sind bereits die Kosten für das Mahnverfahren mit festgesetzt 537,12 € (63,50 € GK, RA-Kosten 473,62 €) Vollstreckung wird gegen sie eingeleitet.
Herr B legt Widerspruch über die gesamte Forderung Widerspruch ein.
Wir fertigen Anspruchsbegründung und zahlen weitere 317,50 € Gerichtskosten ein.
Hierauf fertigt Herr B eine Klageerwiderung und Drittwiderklage (gegenüber Frau A).
Dann erkennt er einen Betrag in Höhe von 1.877,73 € an.
Termin zur mündlichen Verhandlung findet statt.
Es ergeht ein Teil-Anerkenntnisurteil/Versäumnisurteil.
1. Der Beklagte (Herr B) wird mit der gesondert in Anspruch genommenen Frau A als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.877,73 € zu zahlen.
2. …
3. ….
4. …
5. Von den Kosten des Klageverfahrens trägt die Klägerin 40 % und der Beklagte (Herr B) 60 %. Die Kosten der Widerklage trägt die Drittwiderbeklagt (Frau A)
Nun meine Fragen:
1. Wie müsste jetzt mein Kostenausgleichungsantrag aussehen?
2. Wie rechne ich gegenüber meiner Mandantschaft ab?
Bitte helft mir..... ich überlege schon ewig.
Mahnbescheid gegen Frau A und gegen Herrn B als Gesamtschuldner. Hauptforderung 3.137,73 €.
Einzahlung GK für Mahnbescheid 63,50 €.
Gegen Frau A ergeht ein Vollstreckungsbescheid. In dem Vollstreckungsbescheid sind bereits die Kosten für das Mahnverfahren mit festgesetzt 537,12 € (63,50 € GK, RA-Kosten 473,62 €) Vollstreckung wird gegen sie eingeleitet.
Herr B legt Widerspruch über die gesamte Forderung Widerspruch ein.
Wir fertigen Anspruchsbegründung und zahlen weitere 317,50 € Gerichtskosten ein.
Hierauf fertigt Herr B eine Klageerwiderung und Drittwiderklage (gegenüber Frau A).
Dann erkennt er einen Betrag in Höhe von 1.877,73 € an.
Termin zur mündlichen Verhandlung findet statt.
Es ergeht ein Teil-Anerkenntnisurteil/Versäumnisurteil.
1. Der Beklagte (Herr B) wird mit der gesondert in Anspruch genommenen Frau A als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.877,73 € zu zahlen.
2. …
3. ….
4. …
5. Von den Kosten des Klageverfahrens trägt die Klägerin 40 % und der Beklagte (Herr B) 60 %. Die Kosten der Widerklage trägt die Drittwiderbeklagt (Frau A)
Nun meine Fragen:
1. Wie müsste jetzt mein Kostenausgleichungsantrag aussehen?
2. Wie rechne ich gegenüber meiner Mandantschaft ab?
Bitte helft mir..... ich überlege schon ewig.