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Rückerstattung Gerichtskosten

Verfasst: 21.12.2017, 15:04
von Jenine98
Hallo ich wusste nicht genau wo die Frage rein passt...

Es geht um folgendes:

Wir sind Kläger und haben daher zsm. mit der Klage die GK gezahlt welche wir v. der Rechtsschutzversicherung als Vorschuss bekommen haben. Nun ist das Verf. durch einen Vergleich beendet. Dass heißt wir haben 2 Gerichtskosten zurückbekommen, durch die wir jetzt in unserer Endabrechnung ein Guthaben haben. Meine Frage: An wen muss ich diese ausbezahlen an den Mdt. da dieser seine Selbstbeteiligung bezahlt hat oder an die RSV da das Guthaben durch die Gk die v. RSV gezahlt wurden entstanden ist.

Re: Rückerstattung Gerichtskosten

Verfasst: 21.12.2017, 15:15
von SiBa
http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... v#p1992383

Schau mal, da wurde kürzlich einiges zu dem Thema diskutiert.
:wink1

Re: Rückerstattung Gerichtskosten

Verfasst: 21.12.2017, 17:58
von Jenine98
Danke! :)

Re: Rückerstattung Gerichtskosten

Verfasst: 21.12.2017, 18:29
von Soenny
Von der Rechtsschutzversicherung gezahlte Gerichtskosten unterliegen NICHT dem Quotenvorrecht und müssen an diese erstattet werden ;)