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Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 09:28
von AnenaReNo
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Einer unserer Mandanten ist eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis bzw. die jeweiligen Tierärzte. Wenn wir von ihnen beauftragt werden, legen wir die beiden Tierärzte als Mandanten an und bekommen dann natürlich auch die Erhöhungsgebühr.

Bis jetzt gab es damit nie Probleme, allerdings hat sich vor kurzem ein GV "beschwert", dass wir es so nicht machen dürften und uns die Erhöhungsgebühr nicht zusteht, da die Gemeinschaftspraxis und nicht die jeweiligen Ärzte Auftraggeber wäre.

Wen legt ihr in so einem Fall als Mandat/in/en an?

Vielen Dank im Voraus. :thx

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 09:51
von Bina87
Ich denke der GV hat Recht, wenn die Tierärzte in GbR handeln

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 10:02
von AliceImWunderland
Meiner Meinung nach kann man sich jetzt darüber streiten, ob eine Gemeinschaftspraxis als eine GbR anzusehen ist. Denn dann wäre sie rechtsfähig und somit würden keine Erhöhungsgebühren anfallen. Meiner Meinung nach müsste sich aber dann aus dem Rubrum ergeben, dass es sich um eine GbR handelt. Sofern im Rubrum die Ärzte einzeln aufgeführt sind, fällt Erhöhungsgebühr an. Es müsste sich aber auch aus der Kostenfestsetzung im Titel eine Erhöhungsgebühr ergeben, oder nicht?

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 10:08
von AnenaReNo
Bina87 hat geschrieben:Ich denke der GV hat Recht, wenn die Tierärzte in GbR handeln
Nein, es handelt sich nicht um eine GbR.

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 10:10
von AnenaReNo
AliceImWunderland hat geschrieben:Es müsste sich aber auch aus der Kostenfestsetzung im Titel eine Erhöhungsgebühr ergeben, oder nicht?
Im Titel ist die Erhöhungsgebühr dabei.

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 10:18
von SiBa
Dann würde ich jetzt die GVZin anrufen und höflich fragen, warum sie meint, die Erhöhungsgebühr gäbe es nicht, wenn es doch so tituliert ist.
Würde mich mal interessieren, welche Gründe sie anbringt... :kopfkratz

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 10:23
von Adora Belle
Was ist es denn sonst, wenn keine GbR? Wenn die Tierärzte in Gemeinschaftspraxis auftreten, dann sind sie eine GbR. Sie müssen sich dafür nicht GbR nennen. Wenn sie in Praxisgemeinschaft arbeiten, also wirtschaftlich und organisatorisch völlig getrennt, ist es keine. Dann können sie aber auch keine gemeinsamen Schuldner haben.

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 14:22
von AnenaReNo
Adora Belle hat geschrieben:Was ist es denn sonst, wenn keine GbR? Wenn die Tierärzte in Gemeinschaftspraxis auftreten, dann sind sie eine GbR. Sie müssen sich dafür nicht GbR nennen. Wenn sie in Praxisgemeinschaft arbeiten, also wirtschaftlich und organisatorisch völlig getrennt, ist es keine. Dann können sie aber auch keine gemeinsamen Schuldner haben.
Aber wie kann es dann sein, dass bis jetzt nie eine Monierung des Gerichts oder Beschwerden anderer Gerichtsvollzieher kamen?

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 14:27
von Anahid
Dann hast Du bislang einfach Glück gehabt. Wenn ich für die Anwaltskanzlei Forderungen geltend mache, kann ich ja auch nicht für jeden Anwalt eine Erhöhungsgebühr rechnen.

Re: Gemeinschaftspraxis Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 19.12.2017, 19:46
von 13
Das Thema hatten wir schon einmal. Es ist zu unterscheiden, ob ein Aktiv- oder Passiv-Prozess von der Gemeinschaft betrieben wurde. Beim Aktivprozess gibt es keine Erhöhung. Beim Passivprozess ist zu prüfen, wer verklagt wurde (GbR allein oder GbR und zusätzlich die Einzelpersonen).