Na das sind ja auch total unwichtige Details.
Damit liegt die Sachlage doch auch ganz anders. Wenn Ihr vor der Zurrücknahme keine Kenntnis von der Beschwerde hattet, dann kann auch kein Auftrag bestanden haben, dass Ihr Euren Mandanten in dem Beschwerdeverfahren vertretet. Selbstverständlich gibt es in diesem Fall keine Gebühr. Von einem Rechtsfachwirt hätte ich schon einen vollständigen Sachverhalt erwartet.