Gebühr Vollstreckungsbescheid VB angefallen?
Verfasst: 12.12.2017, 08:35
Hallo Zusammen!
Ich habe folgende Frage:
Wir haben das Mahnverfahren eingeleitet. Der Antragsgegner hat verspätet (am 08.03.2017) Widerspruch eingelegt. Hierüber wurden wir vom Gericht am 13.03.2017 informiert. Am 04.03.2017 hatte ich bereits den VB beantragt. Ich habe letztlich aber gar keinen VB erhalten, wohl aufgrund des Einspruches.
Im anschließenden Klageverfahren hat der Beklagte sich nicht bestellt; es erging VU. Sodann hat er sich anwaltliche Hilfe genommen und Einspruch gegen das VU eingelegt. Verhandlungstermin hat stattgefunden. Das Klageverfahren ist nunmehr durch Urteil abgeschlossen. Ergebnis: Das VU bleibt aufrechterhalten.
Meine Frage: Darf ich die 0,5-Gebühr für den VB-Antrag nunmehr im KfB-Antrag geltend machen? Ich meine mich zu erinnern, daß früher immer gesagt wurde, wenn der VB beantragt wurde, dann kriegen wir auch die Gebühr. Ich weiß aber nicht, ob das nur dann gilt, wenn wir den VB auch wirklich in Händen halten?
Es wäre total schön, wenn das jemand von Euch wüßte.
Viele Grüße
Flora
Ich habe folgende Frage:
Wir haben das Mahnverfahren eingeleitet. Der Antragsgegner hat verspätet (am 08.03.2017) Widerspruch eingelegt. Hierüber wurden wir vom Gericht am 13.03.2017 informiert. Am 04.03.2017 hatte ich bereits den VB beantragt. Ich habe letztlich aber gar keinen VB erhalten, wohl aufgrund des Einspruches.
Im anschließenden Klageverfahren hat der Beklagte sich nicht bestellt; es erging VU. Sodann hat er sich anwaltliche Hilfe genommen und Einspruch gegen das VU eingelegt. Verhandlungstermin hat stattgefunden. Das Klageverfahren ist nunmehr durch Urteil abgeschlossen. Ergebnis: Das VU bleibt aufrechterhalten.
Meine Frage: Darf ich die 0,5-Gebühr für den VB-Antrag nunmehr im KfB-Antrag geltend machen? Ich meine mich zu erinnern, daß früher immer gesagt wurde, wenn der VB beantragt wurde, dann kriegen wir auch die Gebühr. Ich weiß aber nicht, ob das nur dann gilt, wenn wir den VB auch wirklich in Händen halten?
Es wäre total schön, wenn das jemand von Euch wüßte.
Viele Grüße
Flora