Untervollmacht/Informationsreise
Verfasst: 11.12.2017, 21:21
Hallo Ihr Lieben!
Nach 5 Jahren Elternzeit (vorher habe ich 2 Jahre ausschließlich im Notariat gearbeitet), bin ich nun wieder im Zivilbereich eingesetzt, mache krankheitsvertretung und stehe direkt vor einem Gebührenproblem.
In der Angelegenheit haben wir als Hauptbevollmächtigter (Salzgitter) einen Unterbevollmächtigten (Bonn) beauftragt. Das persönliche Erscheinen unseres Mandanten war nicht angeordnet. Im Termin hat die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen und dieser wurde angenommen. Im Kostenfestsetzungsverfahren haben wir unsere Kosten sowie die Kosten des Unterbevollmächtigten geltend gemacht. Meine Kollegin hat allerdings neben den 2 Einigungsgebühren auch 2 Terminsgebühren geltend gemacht. Die für den Hauptbevollmächtigten wurde von der Gegenseite moniert. Ich meine im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gelesen zu haben, dass ich die Terminsgebühr 2mal ansetzen kann. Bin mir da nicht sicher. Eigentlich bin ich der Meinung, dass sie nur für den UBV entsteht.
Weiter hat die Gegenseite die Kosten des UBV komplett moniert. Die Zugfahrt (Hin- und Rückfahrt) wären für den HB günstiger als die Beauftragung des UBV. Allerdings wurde hier ein Bahnhof berücksichtigt, der 20 km vom Kanzleisitz entfernt ist. Hier müssten doch dann auch Fahrtkosten anfallen oder nicht. Abwesenheitsgelder wurden von der Gegenseite allerdings gar nicht berücksichtigt.
Jetzt sagt unser Anwalt, dass unserem Mandanten ja zusätzlich eine Informationsfahrt zu dem UBV zustehen würde. Er müsste den anderen Anwalt schließlich kennenlernen.
Könnt ihr mir helfen?
Was ist mit der doppelten Terminsgebühr?
Was ist mit der Informationsfahrt des Mandanten; meiner Meinung nach würde diese ja entfallen, wenn der HB selber (mit dem Zug) fährt und dies wäre in diesem Fall leider tatsächlich die günstigste Variante.
Ich bin gerade echt etwas verwirrt und verstört gleichzeitig.
Danke für eure Rückmeldungen.
Steffi
Nach 5 Jahren Elternzeit (vorher habe ich 2 Jahre ausschließlich im Notariat gearbeitet), bin ich nun wieder im Zivilbereich eingesetzt, mache krankheitsvertretung und stehe direkt vor einem Gebührenproblem.
In der Angelegenheit haben wir als Hauptbevollmächtigter (Salzgitter) einen Unterbevollmächtigten (Bonn) beauftragt. Das persönliche Erscheinen unseres Mandanten war nicht angeordnet. Im Termin hat die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen und dieser wurde angenommen. Im Kostenfestsetzungsverfahren haben wir unsere Kosten sowie die Kosten des Unterbevollmächtigten geltend gemacht. Meine Kollegin hat allerdings neben den 2 Einigungsgebühren auch 2 Terminsgebühren geltend gemacht. Die für den Hauptbevollmächtigten wurde von der Gegenseite moniert. Ich meine im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gelesen zu haben, dass ich die Terminsgebühr 2mal ansetzen kann. Bin mir da nicht sicher. Eigentlich bin ich der Meinung, dass sie nur für den UBV entsteht.
Weiter hat die Gegenseite die Kosten des UBV komplett moniert. Die Zugfahrt (Hin- und Rückfahrt) wären für den HB günstiger als die Beauftragung des UBV. Allerdings wurde hier ein Bahnhof berücksichtigt, der 20 km vom Kanzleisitz entfernt ist. Hier müssten doch dann auch Fahrtkosten anfallen oder nicht. Abwesenheitsgelder wurden von der Gegenseite allerdings gar nicht berücksichtigt.
Jetzt sagt unser Anwalt, dass unserem Mandanten ja zusätzlich eine Informationsfahrt zu dem UBV zustehen würde. Er müsste den anderen Anwalt schließlich kennenlernen.
Könnt ihr mir helfen?
Was ist mit der doppelten Terminsgebühr?
Was ist mit der Informationsfahrt des Mandanten; meiner Meinung nach würde diese ja entfallen, wenn der HB selber (mit dem Zug) fährt und dies wäre in diesem Fall leider tatsächlich die günstigste Variante.
Ich bin gerade echt etwas verwirrt und verstört gleichzeitig.
Danke für eure Rückmeldungen.
Steffi