Abrechnung Vergleichsmehrwert
Verfasst: 11.12.2017, 12:53
Hallo alle zusammen,
ich habe ein kleines Problem - meine Kolleginnen wussten auch nicht weiter...
Es wurde im Termin ein Vergleich geschlossen. Das Gericht hat dann den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Parteivertreter auf 11.400,00 € für das Verfahren und auf 15.200,00 € für den Vergleich festgesetzt.
Abgerechnet haben wir gegenüber der RS:
1,3 aus 11.400,00
0,8 Differenz aus 15.200,00
begrenzt nach § 15 Abs. 3 RVG aus 26.600,00
1,2 Termin aus 26.600,00
1,0 Einigungsgebühr aus 11.400,00
1,5 Differenz Einigung aus 15.200
begrenzt nach § 15
plus Auslagen und Mehrwertsteuer....
Die Rechtsschutz hat dann geschrieben: " ..., dass für das Verfahren ein Gegenstandswert von 11.400,00 angesetzt wurde. Der Vergleichswert entspricht einem Gegenstandswert aus 15.200,00. Folglich beträgt der Vergleichsmehrwert 3.800,00, entsprechend einem Bruttomonatsgehalt. "
Liegen wir mit unserer Abrechnung falsch oder hat die RS recht? Was meint Ihr (Ich hasse es Vergleiche mit Vergleichsmehrwert abzurechnen )
Danke im voraus...
ich habe ein kleines Problem - meine Kolleginnen wussten auch nicht weiter...
Es wurde im Termin ein Vergleich geschlossen. Das Gericht hat dann den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Parteivertreter auf 11.400,00 € für das Verfahren und auf 15.200,00 € für den Vergleich festgesetzt.
Abgerechnet haben wir gegenüber der RS:
1,3 aus 11.400,00
0,8 Differenz aus 15.200,00
begrenzt nach § 15 Abs. 3 RVG aus 26.600,00
1,2 Termin aus 26.600,00
1,0 Einigungsgebühr aus 11.400,00
1,5 Differenz Einigung aus 15.200
begrenzt nach § 15
plus Auslagen und Mehrwertsteuer....
Die Rechtsschutz hat dann geschrieben: " ..., dass für das Verfahren ein Gegenstandswert von 11.400,00 angesetzt wurde. Der Vergleichswert entspricht einem Gegenstandswert aus 15.200,00. Folglich beträgt der Vergleichsmehrwert 3.800,00, entsprechend einem Bruttomonatsgehalt. "
Liegen wir mit unserer Abrechnung falsch oder hat die RS recht? Was meint Ihr (Ich hasse es Vergleiche mit Vergleichsmehrwert abzurechnen )
Danke im voraus...