kfa bei einer eV
Verfasst: 07.12.2017, 07:25
Huhu,
ich kapier meine Akte grad nicht. Also Ge hat eine eV gegen unsere Mdtin beantragt, wurde uns per GV zugestellt. Gegnerischer RA hat KFA erstellt und die Kosten des GV mit reingepackt. Mdtin hat alles bezahlt. Irgendwann kam ein veränderter KFB, dass der GE die Zustellkosten aus dem KFA wieder rausgenommen hat. Ich hab gegn. RA angeschrieben, dass die uns das Zuviel gezahlte von der Mdtin zurücküberweisen. Die sagen nö, wir haben die Festsetzung beim Vollstreckungsgericht beantragt. Nun kriegen wir vom Vollstreckungsgericht den Festsetzungsantrag über die GV Kosten + zusätzlicher Zustellkosten nach §788 ZPO.
Ich kapier das grad nicht. Wieso machen die das? ich mein ich habe die GV Kosten auch immer in meine KFAs beim Zivilgericht mit reingenommen und die mit festgesetzt bekommen. Hab ich in meiner Elternzeitabwesendheit irgendwas verpasst, das man das, so wieder der Gegner es gemacht hat, nun machen muss?
LG
ich kapier meine Akte grad nicht. Also Ge hat eine eV gegen unsere Mdtin beantragt, wurde uns per GV zugestellt. Gegnerischer RA hat KFA erstellt und die Kosten des GV mit reingepackt. Mdtin hat alles bezahlt. Irgendwann kam ein veränderter KFB, dass der GE die Zustellkosten aus dem KFA wieder rausgenommen hat. Ich hab gegn. RA angeschrieben, dass die uns das Zuviel gezahlte von der Mdtin zurücküberweisen. Die sagen nö, wir haben die Festsetzung beim Vollstreckungsgericht beantragt. Nun kriegen wir vom Vollstreckungsgericht den Festsetzungsantrag über die GV Kosten + zusätzlicher Zustellkosten nach §788 ZPO.
Ich kapier das grad nicht. Wieso machen die das? ich mein ich habe die GV Kosten auch immer in meine KFAs beim Zivilgericht mit reingenommen und die mit festgesetzt bekommen. Hab ich in meiner Elternzeitabwesendheit irgendwas verpasst, das man das, so wieder der Gegner es gemacht hat, nun machen muss?
LG