Minderungsgebühr
Verfasst: 04.12.2017, 15:03
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Sachverhalt: Aufforderungsschreiben - Wert 9.404,58 EUR - 1,3 GG 745,40 EUR,
dann Zahlung über 500,00 EUR, weitere Zahlungen folgten nicht, deshalb MB mit gleichen Wert und die 500,00 EUR habe ich auf die GG angerechnet.
Jetzt kommt die Monierung, dass der anrechenbare Teil der GG aus vorgerichtlicher Tätigkeit (Minderungsbetrag) zu hoch erscheint.
Ich habe ja praktisch die Zahlung von 500,00 EUR unter Berücksichtigung von 367 als Minderungsbetrag angegeben.
Kann man das so machen oder ist das völlig falsch?
Danke für die Hilfe!
Grüßen aus Bremen
Sachverhalt: Aufforderungsschreiben - Wert 9.404,58 EUR - 1,3 GG 745,40 EUR,
dann Zahlung über 500,00 EUR, weitere Zahlungen folgten nicht, deshalb MB mit gleichen Wert und die 500,00 EUR habe ich auf die GG angerechnet.
Jetzt kommt die Monierung, dass der anrechenbare Teil der GG aus vorgerichtlicher Tätigkeit (Minderungsbetrag) zu hoch erscheint.
Ich habe ja praktisch die Zahlung von 500,00 EUR unter Berücksichtigung von 367 als Minderungsbetrag angegeben.
Kann man das so machen oder ist das völlig falsch?
Danke für die Hilfe!
Grüßen aus Bremen