Minderungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Ingrid42
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 14.03.2013, 09:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinRa

#1

04.12.2017, 15:03

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Sachverhalt: Aufforderungsschreiben - Wert 9.404,58 EUR - 1,3 GG 745,40 EUR,
dann Zahlung über 500,00 EUR, weitere Zahlungen folgten nicht, deshalb MB mit gleichen Wert und die 500,00 EUR habe ich auf die GG angerechnet.
Jetzt kommt die Monierung, dass der anrechenbare Teil der GG aus vorgerichtlicher Tätigkeit (Minderungsbetrag) zu hoch erscheint.
Ich habe ja praktisch die Zahlung von 500,00 EUR unter Berücksichtigung von 367 als Minderungsbetrag angegeben.
Kann man das so machen oder ist das völlig falsch?
Danke für die Hilfe!
Grüßen aus Bremen
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

04.12.2017, 15:32

Die 1,3 GG bei einem Streitwert von 9.404,58 € beträgt 725,40 € und nicht 745,40 €. Die Hälfte wären also 362,70 € und nicht 367,00 €. Kein Wunder dass das Gericht meint, der Minderungsbetrag sei zu hoch. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#3

04.12.2017, 15:35

Wenn ich das richtig verstehe, hätte doch aber der MB mit Wert (9.404,58€-500€=) 8904,58€ beantragt werden müssen. Und auch für die Abrechnung des MB dann diesen Wert als Streitwert und auch die Anrechung der GG nur aus diesem Steitwert? :kopfkratz
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

04.12.2017, 15:42

Nicht, wenn die Zahlung auf die Kosten verrechnet wurde. Dann ist die Hauptforderung unverändert.

Der Minderungsbetrag ist aber falsch. Dieser hat mit der Zahlung nichts zu tun, sondern beträgt 0,65 der GG.
Ingrid42
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 14.03.2013, 09:20
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinRa

#5

04.12.2017, 15:54

Anahid hat geschrieben:Die 1,3 GG bei einem Streitwert von 9.404,58 € beträgt 725,40 € und nicht 745,40 €. Die Hälfte wären also 362,70 € und nicht 367,00 €. Kein Wunder dass das Gericht meint, der Minderungsbetrag sei zu hoch. ;)
Das ist richtig! 725,40 EUR . Das war hier ein Schreibfehler . :sad: :sad:
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#6

04.12.2017, 16:40

Adora Belle hat geschrieben:Nicht, wenn die Zahlung auf die Kosten verrechnet wurde. Dann ist die Hauptforderung unverändert.
Achja. Danke! :)
Antworten