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Verfahrensgebühr 5109 VV , wenn nur Einspruch zurückgenommen

Verfasst: 22.11.2017, 13:40
von DieFreundlichenTippsen
Wir haben gegen eine Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Dann wurde das Verfahren an das AG abgegeben. Dort haben wir nur nach Prüfung der Sachlage den EInspruch zurückgenommen. Erhalte ich neben den normalen Gebühren 5100 und 5103 auch die VG nach 5109? Danke!!

Re: Verfahrensgebühr 5109 VV , wenn nur Einspruch zurückgeno

Verfasst: 22.11.2017, 13:50
von Adora Belle
Ja, und ggf auch noch die 5115.

Re: Verfahrensgebühr 5109 VV , wenn nur Einspruch zurückgeno

Verfasst: 22.11.2017, 13:50
von DieFreundlichenTippsen
Super vielen Dank!!