Geschäftsgebühr v. Mdt. und Verfahrensgebühr v. Gegner
Verfasst: 22.11.2017, 13:29
Folgender Fall:
Wir waren erst außergerichtlich tätig und der Mdt. hat eine 1,3 Geschäftsgebühr bezahlt. Danach waren wir gerichtlich tätig und haben gewonnen. Leider haben wir es versäumt die außergerichtlichen Kosten mit in die Klage rein zu nehmen, so dass diese nicht ausgeurteilt werden. D. h. der MDt. hat die 1,3 GB gezahlt und die Gegenseite die 1,3 Verfahrensgebühr. Heißt das jetzt der Mdt. müsste die Hälfte der GB zurück erhalten?
Wir waren erst außergerichtlich tätig und der Mdt. hat eine 1,3 Geschäftsgebühr bezahlt. Danach waren wir gerichtlich tätig und haben gewonnen. Leider haben wir es versäumt die außergerichtlichen Kosten mit in die Klage rein zu nehmen, so dass diese nicht ausgeurteilt werden. D. h. der MDt. hat die 1,3 GB gezahlt und die Gegenseite die 1,3 Verfahrensgebühr. Heißt das jetzt der Mdt. müsste die Hälfte der GB zurück erhalten?