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Beschwerde Streitwert

Verfasst: 22.11.2017, 09:52
von Tatjana H.
Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal zwei wirklich doffe Fragen, die ich eigentlich aus dem ff beantworten können müsste....

1. Wir haben ein Urteil wo der Gegenstandswert bereits festgesetzt ist. Dagegen will mein Chef Beschwerde einlegen. Muss dafür in der Rechtsmittelbelehrung was stehen???

2. Wie ist die Frist für diese Beschwerde? Mein Chef besteht auf 2 Wochen und ich sage es sind 6 Monate. Habe zu meinen 6 Monaten auch im Internet was gefunden aber der macht mich hier ganz kirre...

Lieben Dank
Tatjana

Re: Beschwerde Streitwert

Verfasst: 22.11.2017, 09:56
von Anahid
1. Nein

2. 6 Monate ab Rechtskraft gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG

Re: Beschwerde Streitwert

Verfasst: 22.11.2017, 10:30
von Tatjana H.
Anahid hat geschrieben:1. Nein

2. 6 Monate ab Rechtskraft gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG

danke Anahid :knutsch