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Streitwertänderung nach Beauftragung in Untervollmacht

Verfasst: 21.11.2017, 15:18
von Defectio
Eigentlich ist das ja eine ziemlich simple Frage denke ich, aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch :oops:

Wir sind als Unterbevollmächtigte tätig und wurden im Mai beauftragt. Im März wurde der Streitwert ab 28.03.17 festgesetzt, Klage war im September 2016. Woraus nehme ich denn jetzt meine Verfahrensgebühr? Aus dem Klageantrag oder dem festgesetzten Streitwert?

Da ich mir nicht ganz sicher bin und sowas bei uns wirklich nicht oft vorkommt, bin ich da etwas aufgeschmissen :patsch

Schon mal danke für die Hilfe

Re: Streitwertänderung nach Beauftragung in Untervollmacht

Verfasst: 21.11.2017, 15:37
von Adora Belle
Kommt drauf an, wann und in welchem Umfang Ihr tätig wart.

Re: Streitwertänderung nach Beauftragung in Untervollmacht

Verfasst: 21.11.2017, 15:59
von Defectio
Wir haben nur gegenüber dem Gericht angezeigt dass wir in Untervollmacht den Termin wahrnehmen werden, was danach auch gemacht wurde. Mehr nicht.

Re: Streitwertänderung nach Beauftragung in Untervollmacht

Verfasst: 21.11.2017, 16:08
von Adora Belle
Heißt Ihr seid zum neuen Streitwert tätig geworden. Dann rechnet Ihr auf dieser Basis ab.

Re: Streitwertänderung nach Beauftragung in Untervollmacht

Verfasst: 21.11.2017, 16:10
von Defectio
Super :thx