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Vergleich übersteigt Verfahrenswert um 1500,00

Verfasst: 20.11.2017, 16:41
von grete
Hallo Ihr Lieben,

könnt Ihr noch einmal schauen ob ich alles richtig gemacht habe. Ich glaube heute an mich. :augenreib
Verfahren wurde für Klage auf 8.280 und Widerklage auf 729,23 festgesetzt. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Streitwert um 1500,00

1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 9.009,30 Euro) 725,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 1.500,00 Euro) 92,00 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -32,20 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 10.509,23 Euro) 724,80 Euro
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 9.009,30 Euro) 558,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 1.500,00 Euro) 172,50 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro

:panik

Re: Vergleich übersteigt Verfahrenswert um 1500,00

Verfasst: 20.11.2017, 17:00
von Bina87
Die Gebühren an sich sind richtig angesetzt. Die Gebührenwerte habe ich jetzt nicht überprüft. Bei der Terminsgebühr dürfte der Wert 10.509,30 sein, aber ansonsten sieht das gut aus

Re: Vergleich übersteigt Verfahrenswert um 1500,00

Verfasst: 22.11.2017, 08:37
von grete
:thx