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Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 13:38
von BiancaB
Hallo zusammen, stehe mal wieder auf dem Schlauch:

Wir haben ein Urteil in dem auch der Streitwert festgesetzt wurde.

Der Streitwert für das Klageverfahren ist jetzt aber niedriger als der Streitwert wenn ich den Wert für die Klage und die erfolgte Klageerweiterung zusammenrechne.

Wir haben jetzt einen Kostenausgleichungsantrag gestellt mit dem SW den das Gericht festgesetzt hat. Die Gegenseite meckert nun, weil sie sagt, dass er Streitwert höher ist: Klageantrag und Klagerhöhung müssen zusammengerechnet werden.

Nehme ich jetzt den Streitwert der Streitwertfestsetzung oder rechne ich die Beträge zusammen?

Danke

Re: Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 13:47
von sansibar
Wenn der Streitwert festgesetzt ist, musst du dich zunächst mal daran halten. Wenn er zu niedrig ist, reicht man eine Streitwertbeschwerde ein und kann nach Abänderung die Differenz noch festsetzen lassen und gegenüber der Mandantschaft abrechnen.

Re: Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 13:50
von BiancaB
Danke für die schnelle Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen???

Re: Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 13:53
von sansibar
Sicherlich, aber ich weiß leider nicht wo und hab auch keine Zeit zum Nachsehen.

Re: Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 14:16
von Adora Belle
§68 GKG, §32 RVG.

Oder was genau willst Du nachlesen?

Re: Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 14:29
von BiancaB
Wir müssen jetzt auf den SS der Gegenseite Stellung nehmen, in welchem diese sagen es ist nicht der vom Gericht für das Klageverfahren festgesetzte Streitwert für die Kostenausgleichung maßgeblich, sondern der Klagewert und die Klageerhöhung zusammen.....

Re: Welchen Streitwert?

Verfasst: 16.11.2017, 14:47
von Adora Belle
Naja, dazu müsst Ihr ja eine Meinung haben.