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Abrechnung BerH mit anschließenden Ermittlungsverfahren

Verfasst: 14.11.2017, 16:04
von Binchen24
Hallöchen,

ích hab hier mal wieder so eine tolle Akte auf dem Schreibtisch und zwar hat die Mandantin einen Beratungshilfeberechtigungsschein eingereicht. Daraufhin hat mein Chef sie beraten und anschließend Akteneinsicht beantragt. Nach Akteneinsicht haben wir eine Einlassung abgegeben. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt.

Abgerechnet habe ich die Beratungsgebühr 2501 VV RVG. Diese Beratungsgebühr habe ich dann in voller Höhe angerechnet bei der Abrechnung gegenüber der Mandantin. Mein Chef meint jetzt, dass wäre nicht o.k.. Wie ist es denn richtig?

Gleichzeitig habe ich hier den Beratungshilfeantrag mit dem Satz: " Ist die Beratung oder die Vertretung in ein gerichtliches Verfahren/ (weiteres) Verwaltungsverfahren in diesem Mandat übergegangen ( Abs. 2 der Anmerkung zu den Nummern 2501 oder 2503 VV RVG) ? Muss ich jetzt angeben, dass das Verfahren bei der StA geführt wurde.

Liebe Grüße

Re: Abrechnung BerH mit anschließenden Ermittlungsverfahren

Verfasst: 14.11.2017, 16:42
von Adora Belle
Binchen24 hat geschrieben:Abgerechnet habe ich die Beratungsgebühr 2501 VV RVG. Diese Beratungsgebühr habe ich dann in voller Höhe angerechnet bei der Abrechnung gegenüber der Mandantin. Mein Chef meint jetzt, dass wäre nicht o.k.. Wie ist es denn richtig?
So wie Du es gemacht hast. Wenn die Mandantin schon die 15 EUR gezahlt hat, sind auch diese anzurechnen. Was will denn der Chef?
Gleichzeitig habe ich hier den Beratungshilfeantrag mit dem Satz: " Ist die Beratung oder die Vertretung in ein gerichtliches Verfahren/ (weiteres) Verwaltungsverfahren in diesem Mandat übergegangen ( Abs. 2 der Anmerkung zu den Nummern 2501 oder 2503 VV RVG) ? Muss ich jetzt angeben, dass das Verfahren bei der StA geführt wurde.
Ja, musst Du.