Verbund in der Hauptverhandlung
Verfasst: 22.09.2017, 12:50
Hallo alle zusammen,
in einer strafrechtlichen Angelegenheit wurde der RA als Pflichtverteidiger beigeirdnet. In der mündlichen Verhandlung wurde nun das Verfahren mit einem anderen verbunden, in dem er zuvor nicht tätig war. Die Sache wurde auch entschieden in der Verhandlung. Ich kann doch jetzt nur einmal die Gebühren abrechnen oder?
in einer strafrechtlichen Angelegenheit wurde der RA als Pflichtverteidiger beigeirdnet. In der mündlichen Verhandlung wurde nun das Verfahren mit einem anderen verbunden, in dem er zuvor nicht tätig war. Die Sache wurde auch entschieden in der Verhandlung. Ich kann doch jetzt nur einmal die Gebühren abrechnen oder?