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Quotenvorrecht

Verfasst: 22.09.2017, 11:36
von sansibar
Liebe Leute,
gibt es die Quotenvorrechtsüberlegung auch bei Haftpflicht- oder nur bei Rechtsschutzversicherern?

Re: Quotenvorrecht

Verfasst: 22.09.2017, 13:17
von Sonnenkind
Wie meinst du das bei Haftpflichtversicherung? Bei Abrechnung von Schaden? Also das Quotenvorrecht in der Haftpflichtversicherung gibt es tatsächlich. Das hatte ich auch erst kürzlich. Wenn es das ist, was du brauchst, wir sind so vorgegangen:

Mandant hat seinen SChaden komplett bei seiner Vollkasko abgerechnet. Hatte dann 500,00 Euro Selbstbeteiligung. Diese 500,00 Euro SB haben wir dann aufgrund des Quotenvorrechtes bei der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung geltend gemacht sowie die vollen Gutachtergebühren, volle Wertminderung etc.
Nur beim Nutzungsausfall bekommt man dann wirklich nur die Quote. Also wenn 50 : 50 wäre, dann erhält man nur die Hälfte.

Alles was das Fahrzeug durch den Schaden berührt (Gutachter z.B. bei Erstellung des Gutachtens, Wertminderung) wird durch die Haftpflicht komplett erstattet und alles was das Fahrzeug nicht berührt hat (z.B. Nutzungsausfall) wird nur anteilig übernommen. Die SB zahlen sie aber komplett.