Vergleich im Mahnverfahren ohne Beauftragung
Verfasst: 20.09.2017, 17:04
Huhu,
wir haben auftragsgemäß außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt.
Die Gegenseite hat während der Verhandlungen Mahnbescheid beantragt, MDT hat selbst widersprochen. Wir sind für das Mahnbescheidsverfahren nicht beauftragt.
Jetzt hab ich der Gegenseite ein Vergleichsangebot aus den Rippen geleiert.
Fällt dafür jetzt eine 1,5 EG nach Nr. 1000 VV RVG oder eine 1,0 EG nach Nr. 1003 VV RVG an?
Danke!
wir haben auftragsgemäß außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt.
Die Gegenseite hat während der Verhandlungen Mahnbescheid beantragt, MDT hat selbst widersprochen. Wir sind für das Mahnbescheidsverfahren nicht beauftragt.
Jetzt hab ich der Gegenseite ein Vergleichsangebot aus den Rippen geleiert.
Fällt dafür jetzt eine 1,5 EG nach Nr. 1000 VV RVG oder eine 1,0 EG nach Nr. 1003 VV RVG an?
Danke!