Honorarklage + Erledigung + Rücknahme + SB + Abänderung
Verfasst: 20.09.2017, 11:05
Sachverhalt: *Beträge sind gerundet
Honorarklage: (SW: 700,-)
TZ Gegner (600,-)
Zurücknahme der darüber hinausgehenden Klage i.H.v. 100,- (durch uns)
Erledigungserklärung der Hauptsache + Antrag den GG die Kosten aufzuerlegen (durch uns)
sof. Anerkenntnis über die gezahlten Beträge i.H.v. insgesamt 600,- (durch Gegner)
Kostenentscheidung: Beschluss - wir (Kläger) haben die Kosten zu tragen (SW: 700,-)
Sofortige Beschwerde (von uns)
Beschluss - Beschwerde wird nicht abgeholfen
Anmerkung von uns auf Beschluss
neuer Beschluss - Beschluss I. (Beschwerdeverfahren) wird abgeändert + Kostenquotelung (SW Beschwerdeverfahren: 400,-)
Nun soll ich einen Kostenausgleichsantrag stellen und bin leicht überfordert
Ich würde es wie folgt machen:
3 Gerichtsgebühren nach einem Streitwert von EUR 700,-
1,3 VG nach 3100 VV RVG - SW 700,-
0,5 VG nach 3500 VV RVG - SW 400,-
Auslagenpauschale
Was meint ihr? Eine Reduzierung der GK betreffend die Honorarklage kommt m.E. nicht in Betracht; die GK betreffend die sofortige Beschwerde wurde bereits gequotelt an die Parteien gesandt, sodass diese auch nicht mehr in der Berechnung auftauchen muss.
Kann ich evtl. 2x die Auslagenpauschale in Ansatz bringen oder sonst noch etwas geltend machen?
Honorarklage: (SW: 700,-)
TZ Gegner (600,-)
Zurücknahme der darüber hinausgehenden Klage i.H.v. 100,- (durch uns)
Erledigungserklärung der Hauptsache + Antrag den GG die Kosten aufzuerlegen (durch uns)
sof. Anerkenntnis über die gezahlten Beträge i.H.v. insgesamt 600,- (durch Gegner)
Kostenentscheidung: Beschluss - wir (Kläger) haben die Kosten zu tragen (SW: 700,-)
Sofortige Beschwerde (von uns)
Beschluss - Beschwerde wird nicht abgeholfen
Anmerkung von uns auf Beschluss
neuer Beschluss - Beschluss I. (Beschwerdeverfahren) wird abgeändert + Kostenquotelung (SW Beschwerdeverfahren: 400,-)
Nun soll ich einen Kostenausgleichsantrag stellen und bin leicht überfordert
Ich würde es wie folgt machen:
3 Gerichtsgebühren nach einem Streitwert von EUR 700,-
1,3 VG nach 3100 VV RVG - SW 700,-
0,5 VG nach 3500 VV RVG - SW 400,-
Auslagenpauschale
Was meint ihr? Eine Reduzierung der GK betreffend die Honorarklage kommt m.E. nicht in Betracht; die GK betreffend die sofortige Beschwerde wurde bereits gequotelt an die Parteien gesandt, sodass diese auch nicht mehr in der Berechnung auftauchen muss.
Kann ich evtl. 2x die Auslagenpauschale in Ansatz bringen oder sonst noch etwas geltend machen?