Hallo,
wir haben Beschwerde gegen einen KfB eingelegt.
Der Streitwert war dort 4.630,90 €.
Nimmt man dann auch den Streitwert für die Abrechnung der Beschwerde? Sorry ich habe das schon seit Jahren nicht mehr abgerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gegenstandswert bei Beschwerdeverfahren
- Unicorn
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Gegenstandswert ist die Differenz zwischen dem Festgesetzten und dem Gewollten. Im Zweifel kann man den Wert festsetzen lassen.
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