Gegenstandswert bei Beschwerdeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tinaho
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#1

18.09.2017, 08:35

Hallo,

wir haben Beschwerde gegen einen KfB eingelegt.

Der Streitwert war dort 4.630,90 €.

Nimmt man dann auch den Streitwert für die Abrechnung der Beschwerde? Sorry ich habe das schon seit Jahren nicht mehr abgerechnet.

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Unicorn
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#2

18.09.2017, 09:42

Gegenstandswert ist die Differenz zwischen dem Festgesetzten und dem Gewollten. Im Zweifel kann man den Wert festsetzen lassen.
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Tinaho
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#3

18.09.2017, 12:31

vielen Dank
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