Verfahrenswert Vereinbarung FamR
Verfasst: 17.08.2017, 15:01
Huhu Ihr. Ich habe eben ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass die PKH-Abrechnung geändert werden muss.
Es geht hierbei um eine Scheidungssache. Im Termin wurde eine Vereinbarung bezüglich dem Zugewinnausgleich und dem Kindesunterhalt getroffen.
Die Verfahrenswerte wurden wie folgt beschlossen: Verfahrenswert für das Verfahren auf 14.000 €; weiterer Verfahrenswert für die Vereinbarung auf 18.000 €
Abgerechnet habe ich:
3100 aus 14.000 €
3101 aus 18.000 €
3104 aus 32.000 €
1003 aus 14.000 €
1000 aus 18.000 €
Ich bin da wohl von einem Vergleichsmehrwert ausgegangen.
Ich würde es nun so abrechnen:
3100 aus 14.000 €
3104 aus 32.000 €
1003 aus 18.000 €
Aber irgendwie kommt mir das auch falsch vor.
Meint ihr das ist so richtig?
Es geht hierbei um eine Scheidungssache. Im Termin wurde eine Vereinbarung bezüglich dem Zugewinnausgleich und dem Kindesunterhalt getroffen.
Die Verfahrenswerte wurden wie folgt beschlossen: Verfahrenswert für das Verfahren auf 14.000 €; weiterer Verfahrenswert für die Vereinbarung auf 18.000 €
Abgerechnet habe ich:
3100 aus 14.000 €
3101 aus 18.000 €
3104 aus 32.000 €
1003 aus 14.000 €
1000 aus 18.000 €
Ich bin da wohl von einem Vergleichsmehrwert ausgegangen.
Ich würde es nun so abrechnen:
3100 aus 14.000 €
3104 aus 32.000 €
1003 aus 18.000 €
Aber irgendwie kommt mir das auch falsch vor.
Meint ihr das ist so richtig?