außergerichtliche Kosten Sozialgericht
Verfasst: 11.08.2017, 16:18
Hallo Ihr. Am späten Freitagnachmittag noch eine Verständnisfrage von mir, da ich auf dem Schlauch stehe und Abrechnungen vor dem Sozialgericht nicht so mein Ding sind.
Wenn im Vergleich folgendes steht: "Der Beklagte erstattet dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zur Hälfte", wird darunter nur die Gebühr für das vorgerichtliche Verfahren verstanden oder alle Gebühren, die auch gerichtlich entstanden sind (nur eben zur Hälfte). Auf der Suche in einem anderen Thread hier habe ich nämlich gelesen, dass das Sozialgericht damit "alle Kosten, außer Gerichtskosten" meint. Der Thread ist allerdings schon von 2008.
Wenn im Vergleich folgendes steht: "Der Beklagte erstattet dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zur Hälfte", wird darunter nur die Gebühr für das vorgerichtliche Verfahren verstanden oder alle Gebühren, die auch gerichtlich entstanden sind (nur eben zur Hälfte). Auf der Suche in einem anderen Thread hier habe ich nämlich gelesen, dass das Sozialgericht damit "alle Kosten, außer Gerichtskosten" meint. Der Thread ist allerdings schon von 2008.