Ist der Kfa so richtig?
Verfasst: 10.08.2017, 09:59
Guten Morgen, ihr lieben Fleißigen,
ich muss/soll herausfinden, ob mein Kfa korrekt ist.
Sachverhalt:
Klägerin reicht Klage gegen die Beklagte zu 1 - unsere Mandantin - ein. Später wird die Klage auf die Beklagte zu 2 - auch unsere Mandantin - erweitert. Am Ende ergeht ein Urteil, wonach die Beklagte zu 2 Summe X zu zahlen hat und die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen wird.
Kostengrundentscheidung:
"Kosten Beweisaufnahme --> trägt Beklagte zu 2 allein.
Übrige Gerichtskosten tragen Klägerin und Beklagte zu 2 je zur Hälfte.
Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.
Beklagte zu 2 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin tragen Klägerin und Beklagte zu 2 je zur Hälfte."
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Nun habe ich den Kfa wie folgt erstellt:
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Pte usw.
Dahinter steckt der Gedanke, dass die Beklagte zu 1 die erste Beklagte war, also die 1,3 VG auslöst. Für die Beklagte zu 2 fällt meiner Meinung nach "nur" noch die 0,3 Erhöhung der VG nach Nr. 1008 an.
Über die Terminsgebühr hab ich ehrlich gestanden gar nicht nachgedacht. Muss ich die irgendwie aufteilen? Kann ich das ggf. irgendwo nachlesen?
Für eure Denkanstöße und Hinweise bin ich dankbar.
ich muss/soll herausfinden, ob mein Kfa korrekt ist.
Sachverhalt:
Klägerin reicht Klage gegen die Beklagte zu 1 - unsere Mandantin - ein. Später wird die Klage auf die Beklagte zu 2 - auch unsere Mandantin - erweitert. Am Ende ergeht ein Urteil, wonach die Beklagte zu 2 Summe X zu zahlen hat und die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen wird.
Kostengrundentscheidung:
"Kosten Beweisaufnahme --> trägt Beklagte zu 2 allein.
Übrige Gerichtskosten tragen Klägerin und Beklagte zu 2 je zur Hälfte.
Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.
Beklagte zu 2 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin tragen Klägerin und Beklagte zu 2 je zur Hälfte."
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Nun habe ich den Kfa wie folgt erstellt:
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Pte usw.
Dahinter steckt der Gedanke, dass die Beklagte zu 1 die erste Beklagte war, also die 1,3 VG auslöst. Für die Beklagte zu 2 fällt meiner Meinung nach "nur" noch die 0,3 Erhöhung der VG nach Nr. 1008 an.
Über die Terminsgebühr hab ich ehrlich gestanden gar nicht nachgedacht. Muss ich die irgendwie aufteilen? Kann ich das ggf. irgendwo nachlesen?
Für eure Denkanstöße und Hinweise bin ich dankbar.