Seite 1 von 1

PKH bitte um Hilfe

Verfasst: 27.07.2017, 21:20
von RA-Tübingen
Könnte mir jmd helfen?

Eine Mdt hat Klage gegen mich eingereicht auf Auskunft, jedoch vorab unter der Bedigung, dass PKH für das Verfahren bewilligt würde.

Nach meiner Stellungnahme wurde PKH abgelehnt.

Nunmehr bekomme ich einen Beschluss, Streitwert 500,- Euro.

Was nun?
Kann ich jetzt einen Kostenfestzsetzungsantrag ans Gericht überreichen? Geld hat der Mdt ja eh nicht, also könnte ich mir auch alles sparen???

Re: PKH bitte um Hilfe

Verfasst: 27.07.2017, 21:34
von z0rr0
Kostenfestsetzungsantrag stellen ist sicher kein Akt. Wenn mit Zahlungen nicht zu rechnen ist, sollte man sich dann fragen, ob man eigenes Geld in die Vollstreckung stecken will. Aber den Titel hat man erst mal.

Re: PKH bitte um Hilfe

Verfasst: 27.07.2017, 21:41
von DKB
§ 118 ZPO: dem Gegner entstandene Kosten werden nicht erstattet ( mangels Prozessrechtsverhältnis ). Es handelte sich nur um ein PKH-Prüfungsverfahren ( bedingte Antragstellung ). Es ergeht dort grundsätzlich keine Kostenentscheidung.

Re: PKH bitte um Hilfe

Verfasst: 28.07.2017, 09:21
von Anahid
Ich stimme DKB voll und ganz zu. Im PKH-Prüfungsverfahren gibt es keine Kostenerstattung.

Re: PKH bitte um Hilfe

Verfasst: 28.07.2017, 10:44
von 13
132

Re: PKH bitte um Hilfe

Verfasst: 28.07.2017, 10:52
von Kanzleihund
Das trifft meines Erachtens aber nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch zu.

Ob die Partei vom Gegner eine Kostenerstattung aus anderen, materiellen Gründen (z.B. §§ 280 ff BGB) verlangen kann, ist damit nicht gesagt.