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Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert
Verfasst: 21.07.2017, 09:36
von Susi_Fröhlich
Hallo Ihr Lieben =)
wiedermal eine Frage zum Streitwert:
Wir haben für unsere Mandantin Widerspruch gegen ihren Hundesteuerbescheid eingelegt. Jetzt soll ich abrechnen. Stellt sich mir die Frage welcher Streitwert hier anzusetzen ist.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ich würde ja auf wiederkehrende Leistung tippen, bin mir aber überhaupt nicht sicher
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Kann mir vllt. jemand helfen? Vielen Dank im Vorraus.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Re: Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert
Verfasst: 21.07.2017, 09:37
von Anahid
Wieso wiederkehrende Leistung? Jeder Bescheid gilt für sich. Streitwert ist die Forderung aus dem Bescheid.
Re: Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert
Verfasst: 21.07.2017, 09:57
von Neffi
Da der Hundebesitzer ja voraussichtlich sowieso Hundesteuer zahlen muss, wärs doch die Differenz zwischen dem alten Bescheid und dem neuen, oder nicht?
Re: Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert
Verfasst: 21.07.2017, 11:39
von Susi_Fröhlich
@Anahid: Hast du evtl. eine rechtliche Grundlage für mich?
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Re: Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert
Verfasst: 21.07.2017, 11:47
von CeNedra
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
das Gericht hat hier bei einer Hundesteuer von 75€ (3 Jahre a 25€) den Streitwert auf 125€ festgesetzt und auf § 52 Abs. 3 GKG abgestellt.
das wäre der festzusetzende Betrag von 75€ nach Abs. 3 Satz 1 + 2x 25€ für zukünftige Jahre nach Abs. 3 Satz 2?
also würd ich vorliegend den aktuellen Betrag heranziehen und, da das auch offensichtliche Auswirkungen für die Zukunft hat, maximal das dreifache des aktuellen Betrages ansetzen.