brauche Hilfe beim Gegenstandswert :-)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
tamitoma
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 15.10.2009, 15:06
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#11

01.08.2017, 10:24

Huhu,
ein ähnliches Problem habe ich auch grade. Der Mandant bekommt den 1/2-Anteil seiner Ehefrau am Haus übertragen (Wert Haus insgesamt 276.000,00 Euro). Er übernimmt die Verbindlichkeiten und zahlt "zum Ausgleich vermögensrechtlicher Ansprüche einschl. Zugewinn" 20.000 Euro und zur Abgeltung des nachehelichen Unterhalts 15.000,00 Euro an sie.

Nach welchem Wert würdet ihr abrechnen?

Sag schon mal im Voraus :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

01.08.2017, 10:34

Hälfteanteil Haus 138.000,00 € + Verbindlichkeiten und Zugewinn 20.000,00 € + Unterhalt 15.000,00 € = 173.000,00 €
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tamitoma
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 15.10.2009, 15:06
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#13

01.08.2017, 10:43

Anahid hat geschrieben:Hälfteanteil Haus 138.000,00 € + Verbindlichkeiten und Zugewinn 20.000,00 € + Unterhalt 15.000,00 € = 173.000,00 €
Die Verbindlichkeiten kommen noch obendrauf? Wird mein Chef mir kaum glauben :roll: Woraus ergibt sich das?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

01.08.2017, 11:04

Wer wäre denn hier zur Zahlung von Zugewinn verpflichtet gewesen. Die Frau oder der Mann?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tamitoma
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 15.10.2009, 15:06
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#15

01.08.2017, 11:12

Der Mann
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#16

01.08.2017, 11:21

Na dann haben wir es doch:

Der Mann hätte den Zugewinn zu zahlen. Anzurechnen wäre das doch nur dann, wenn er an seine Frau übertragen würde. Da hier aber die Übertragung an ihn stattfindet, ist das ja ein Mehrbetrag, denn in Deinem Fall (ich gehe jetzt nur von dem Haus aus) hat der Mann ein Eigentum in Höhe von 138.000,00 € (Hälfteanteil vom Haus). Wegen dieses Eigentums muss er 20.000,00 € an seine Frau zahlen (Zugewinn). Nun wird durch Eure Vereinbarung zum einen diese Zahlung erledigt, zum anderen erhält der Mann obendrauf auch noch den Hälfteanteil der Frau. Dieser Hälfteanteil hat mit dem Zugewinn aber nichts zu tun. Denn der Zugewinn errechnet sich ja aus dem bereits vorhandenen Vermögen des Ehemannes, zu dem eindeutig nicht der Hälfteanteil der Frau gehört.

Jetzt besser verständlich?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tamitoma
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 15.10.2009, 15:06
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#17

01.08.2017, 11:56

:thx

jetzt wirds klar :huepf
Antworten