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Abrechnung Berufung

Verfasst: 20.07.2017, 09:00
von Tinaho
Guten Morgen,

wir haben einen Fall in dem die Berufung zurückgenommen wurde, von beiden Seiten.

Im Beschluss steht dass die Beklagte 3/4 und die Klägerin 1/4 des Verfahrens trägt.

Wir vertreten die Beklagte.

Wer muss jetzt eigentlich einen Kostenausgleichsantrag stellen? Dürfen wir gegenüber der Mandantschaft die volle 1,6 VG abrechnen?

Vielen Dank und Grüße

Re: Abrechnung Berufung

Verfasst: 20.07.2017, 09:11
von Anahid
Du gibst an, Du wärst ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, sodass mich Deine letzte Frage doch mehr als verwundert. Sollte das nicht so sein und Du Dich noch in der Ausbildung befinden, dann schreib das bitte auch in Deine Berufsbezeichnung, denn dann sind solche Fragen erlaubt. Ansonsten frag ich mich, was Du bislang in Deinem Beruf gelernt hast.

Was hat denn bitte die Kostenrechnung gegenüber dem Mandanten mit dem Ausgang des Verfahrens zu tun?

Den Kostenausgleichsantrag kann grundsätzlich jede Partei stellen. Wenn aber mein Mandant den höheren Kostenanteil zu tragen hat, so wie bei Dir, dann würde ich warten, ob die Gegenseite den Antrag stellt. Denn für Deinen Mandanten kann ja dann grundsätzlich nur eine Zahlungsschuld herauskommen. Und es kommt vor - wenn auch selten - dass die Gegenseite tatsächlich mal vergisst einen Kostenausgleichsantrag zu stellen. Ich muss denen ja nicht auch noch auf die Sprünge helfen, damit die die Rechte ihres Mandanten wahren. ;)

Re: Abrechnung Berufung

Verfasst: 20.07.2017, 09:16
von Tinaho
Danke für Deine Antwort.

Ich bin RA Fachangestellte. Nur hatte ich jahrelang in einem anderen Bereich gearbeitet und war in Elternzeit, so dass es doch mal vorkommen kann, dass man in manchen Dingen unsicher ist.

Ich war der Auffassung, dass ich dies hier fragen darf.

Re: Abrechnung Berufung

Verfasst: 20.07.2017, 09:24
von Anahid
Trotz Elternzeit etc. solltest Du aber wissen, dass der eigene Mandant immer für die vollen Gebühren seines Rechtsanwalts haftet. Gegenbeispiel: Ihr gewinnt das Verfahren. Kosten sind zu 100 % von der Gegenseite zu tragen. Ihr rechnet nicht ab, sondern führt erst einmal die Kostenfestsetzung gegen den Gegner durch. Der zahlt nicht. Was dann? Dann kriegt Ihr keine Gebühren? :kopfkratz