KFA - Anrechnung GG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Uli R Ike
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#1

14.07.2017, 09:34

Moin moin.

Wir haben den nicht anrechenbaren Teil der GG eingeklagt; ist auch im VU tituliert. Ich scheitere gerade beim KfA.... muss ich die Anrechnung mit reinnehmen? Wir haben ja nicht die volle GG eingeklagt.

LG Uli
Tatzina
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#2

14.07.2017, 09:41

Guten Morgen,

also, wenn du in der Klage schon nur "eine halbe" Geschäftsgebühr geltend gemacht hast, kannst du die Verfahrensgebühr im KFA in voller Höhe geltend machen.
Die Anrechnung hast du dann ja praktisch schon in der Klage berücksichtigt und ist also in dem VU enthalten.

Liebe Grüße :-)
Uli R Ike
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#3

14.07.2017, 10:22

Vielen lieben Dank Tatzina! :) Der Meinung war ich vorher auch, aber mir kam dann dieser Gedanke mit der Anrechnung und hat mich verunsichert.

Liebe Grüße
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