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Anrechnung BerHi-Beratung auf Mahnverfahren (PKH)

Verfasst: 04.07.2017, 16:32
von Falfalina
Hallo :wink2

Wir haben über BerHi die Beratung abgerechnet.

Jetzt wurde von uns der Mahnbescheid und sodann der Vollstreckungsbescheid beantragt (PKH wurde bewilligt)

Muss ich bei der PKH-Abrechnung die Beratung voll anrechnen?

Besten Dank im Voraus :thx

Re: Anrechnung BerHi-Beratung auf Mahnverfahren (PKH)

Verfasst: 04.07.2017, 16:44
von Adora Belle
Ja.

Re: Anrechnung BerHi-Beratung auf Mahnverfahren (PKH)

Verfasst: 04.07.2017, 17:05
von Liesel
Die BerH-Gebühr ist zunächst auf die Differenzvergütung § 50 RVG anzurechnen, sofern eine solche besteht.

Re: Anrechnung BerHi-Beratung auf Mahnverfahren (PKH)

Verfasst: 04.07.2017, 17:25
von Adora Belle
Richtig, @Liesel. Gut, dass einer aufpasst. Ich hatte irgendwie nur §59 Abs.1 im Kopf, aber der bezieht sich ja nur auf die Gegner-Erstattung.