Wir haben den Nebenkläger im strafrechtlichen Berufungsverfahren vertreten.
Das Berufungsgericht hat mit Beschluss die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen ihm selbst auferlegt, wogegen wir Sofortige Beschwerde eingelegt haben.
Der Sofortigen Beschwerde wurde abgeholfen und die Kosten der Nebenklage (Berufung und Beschwerde) dem Verurteilten auferlegt.
Fallen für das Beschwerdeverfahren gesonderte Gebühren an?
Beschwerdeverfahren Strafrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: RAin
Nein, gehört alles zur Verfahrensgebühr. Die einzigen gesonderten Gebühren ergeben sich aus Vorbemerkung 4 Abs.5.