Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1
27.06.2017, 16:24
Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe!
Unsere Mandantschaft erhielt einen Beschluss wonach die Zwangsversteigerung angeordnet war. Wir haben gegenüber dem Gericht die Vertretung angezeigt und einen Einstellungsantrag nach § 30 a ZVG gestellt.
Der Einstellungsantrag wurde laut Beschluss als unzulässig zurückgewiesen. Daraufhin haben wir gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Seitens unserer Mandantschaft wurde dann zwischenzeitlich alles gezahlt und das Verfahren einstweilen eingestellt. Die Beschwerde wurde zurückgenommen.
Was kann ich denn hier nun abrechnen?
Rechne ich hier auch ganz normal eine Verfahrensgebühr 3100 ab?
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Liesel
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#2
27.06.2017, 16:49
M.E. Gebühr Nr. 3311 Nr. 6
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(UNHEILIG)
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RENOCTBLN
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