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Gegenstandswert Einigungsgebühr

Verfasst: 21.06.2017, 14:15
von JungerAnwalt
Hallo,

folgende Frage:

Klage 15.900 Euro
Im Prozess Einigung auf 2.000 Euro.

Bemisst sich die Einigung nach 15.900 Euro oder nach 2.000 Euro?

Danke!

Re: Gegenstandswert Einigungsgebühr

Verfasst: 21.06.2017, 14:23
von Unicorn
Die EInigungsgebühr bemisst sich nach 15.900,00 €; immer der Wert, über den sich geeinigt wurde.

Re: Gegenstandswert Einigungsgebühr

Verfasst: 21.06.2017, 14:24
von JungerAnwalt
Hab es nun selbst gefunden - Danke fürs lesen. 15.900 Euro.

Re: Gegenstandswert Einigungsgebühr

Verfasst: 21.06.2017, 14:38
von JungerAnwalt
Danke Unicorn- Es hat sich überschnitten