Gegenstandswert Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JungerAnwalt
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#1

21.06.2017, 14:15

Hallo,

folgende Frage:

Klage 15.900 Euro
Im Prozess Einigung auf 2.000 Euro.

Bemisst sich die Einigung nach 15.900 Euro oder nach 2.000 Euro?

Danke!
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Unicorn
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#2

21.06.2017, 14:23

Die EInigungsgebühr bemisst sich nach 15.900,00 €; immer der Wert, über den sich geeinigt wurde.
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#3

21.06.2017, 14:24

Hab es nun selbst gefunden - Danke fürs lesen. 15.900 Euro.
JungerAnwalt
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#4

21.06.2017, 14:38

Danke Unicorn- Es hat sich überschnitten
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