Hallo,
ich habe eine Frage: Mandant wurde im Strafverfahren freigesprochen. Kosten trägt die Staatskasse. Abgerechnet wurde gegenüber der RSV. Diese hat bereits alles bezahlt.
Jetzt habe ich die Akte wieder auf dem Tisch, abrechnen gegenüber der Staatskasse wegen Freispruch. Kann sich auch die Rechtsschutzversicherung das Geld dort zurückholen?
Wie sollte ich hier vorgehen?
Herzliche Grüße und einen lieben Dank an Euch und gute Nacht
Freispruch in Strafsache Abrechnung RSV - Staatskasse
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Du stellst ganz normal KFA nach §464b und kehrst den Betrag an die RSV aus.
So wie hier in Deinem letzten Thread mit einer ganz ähnlichen Frage.
So wie hier in Deinem letzten Thread mit einer ganz ähnlichen Frage.